Spielberechtigungen im Jugendbereich
 

Der Spielbetrieb beginnt im Fußball bei den G-Junioren. Damit Ihr Kind am Spielbetrieb teilnehmen kann, muss es zum einen Mitglied im Verein sein und benötigt noch eine Spielberechtigung.
 
 
Erstmalige Spielerlaubnis
Hat Ihr Kind in keinem anderen Fußballverein Fußball gespielt bzw. dort eine Spielberechtigung gehabt, handelt es sich um eine erstmalige Spielerlaubnis.
 
Für die erstmalige Spielerlaubnis werden
 
- die Kopie der Geburtsurkunde sowie
- ein ärztliches Attest / Unbedenklichkeitsbescheinigung
 
benötigt.
 
Bei ausländischen Kindern (Kinder, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben) im Alter zwischen 10 und 18 Jahren müssen weitere Unterlagen beigefügt werden. Darunter die Kopie eines Ausweisdokumentes, ein Zusatzformular und eine Meldebestätigung.
 
Hier steht Ihnen die Jugendleitung gerne für Rückfragen zur Verfügung.
 


Vereinswechsel
Hat Ihr Kind bereits in einem anderen Fußballverein Fußball gespielt und bereits eine Spielberechtigung, so ist ein Vereinswechsel durchzuführen.
 
Für einen Vereinswechsel werden
 
 sowie
 
benötigt.
 
Bitte beachten Sie, dass es im Jugendbereich so genannte Wechselfristen gibt.
Die Abmeldefrist dauert jeweils vom 01. Juni bis 30. Juni eines Jahres.
 
Auch hier steht Ihnen die Jugendleitung gerne unterstützend zur Seite.

 

Kreisoberliga 2024/25

Kreisliga B 2024/25

Verein Tore Pkt
SSV Raunheim 94:22 52
Bischofsheim 94:30 49
Biebesheim II 67:45 34
Crumstadt 49:24 32
Kickers Mörfelden 52:31 31
Italia Groß-Gerau 56:48 31
Königstädten 49:44 29
Worfelden 41:46 28
Hellas Rüsselsh. II 46:77 25
Haßloch 41:35 24
Geinsheim II 28:41 24
Bauschheim II 51:58 22
Dornheim II 26:64 21
Goddelau II 32:56 20
SV 07 Raunheim 37:60 19
Trebur II 42:68 19
SKG Walldorf II 20:76 8