Spielberechtigungen im Jugendbereich



Der Spielbetrieb beginnt im Fußball bei den G-Junioren. Damit Ihr Kind am Spielbetrieb teilnehmen kann, muss es zum einen Mitglied im Verein sein und benötigt noch eine Spielberechtigung.


Erstmalige Spielerlaubnis
Hat Ihr Kind in keinem anderen Fußballverein Fußball gespielt bzw. dort eine Spielberechtigung gehabt, handelt es sich um eine erstmalige Spielerlaubnis.

Für die erstmalige Spielerlaubnis werden

- die Kopie der Geburtsurkunde sowie
- ein ärztliches Attest / Unbedenklichkeitsbescheinigung

benötigt.

Bei ausländischen Kindern (Kinder, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben) im Alter zwischen 10 und 18 Jahren müssen weitere Unterlagen beigefügt werden. Darunter die Kopie eines Ausweisdokumentes, ein Zusatzformular und eine Meldebestätigung.


Hier steht Ihnen die Jugendleitung gerne für Rückfragen zur Verfügung.




Vereinswechsel
Hat Ihr Kind bereits in einem anderen Fußballverein Fußball gespielt und bereits eine Spielberechtigung, so ist ein Vereinswechsel durchzuführen.

Für einen Vereinswechsel werden

 sowie

benötigt.

Bitte beachten Sie, dass es im Jugendbereich so genannte Wechselfristen gibt.
Die Abmeldefrist dauert jeweils vom 01. Juni bis 30. Juni eines Jahres.

Auch hier steht Ihnen die Jugendleitung gerne unterstützend zur Seite.

 

Kreisoberliga 2022/23

Verein Tore Pkt
Bickenbach 57:16 48
Traisa 57:22 46
Modau 49:12 43
Eberstadt 53:33 34
Arheilgen 50:40 34
Biebesheim 54:44 30
Hahn 54:50 30
Hellas RH 40:42 30
Darmstadt II 35:33 29
Wolfskehlen 33:46 21
Seeheim-J. 36:39 20
Opel RH 31:45 19
Messel 23:43 19
Goddelau 28:44 17
FC TG RH 26:62 14
Hillal RH 18:73 11

Kreisliga B 2022/23

Verein Tore Pkt
Gencl. Bischofsh. 116:23 51
SV 07 Bischofsh. 107:31 50
SF Bischofsheim 63:27 50
Worfelden 85:39 45
SSV Raunheim 75:36 38
Crumstadt 50:30 33
Biebesheim II 61:44 30
Walldorf II 52:66 29
Bauschheim II 57:71 24
Erfelden 52:61 23
Trebur II 36:57 22
Goddelau II 39:57 21
Haßloch 34:49 20
Gernsheim II 32:72 10
07 Raunheim II 22:81 6
FC TG RH II 16:153 1