Spielberechtigungen im Jugendbereich
 

Der Spielbetrieb beginnt im Fußball bei den G-Junioren. Damit Ihr Kind am Spielbetrieb teilnehmen kann, muss es zum einen Mitglied im Verein sein und benötigt noch eine Spielberechtigung.
 
 
Erstmalige Spielerlaubnis
Hat Ihr Kind in keinem anderen Fußballverein Fußball gespielt bzw. dort eine Spielberechtigung gehabt, handelt es sich um eine erstmalige Spielerlaubnis.
 
Für die erstmalige Spielerlaubnis werden
 
- die Kopie der Geburtsurkunde sowie
- ein ärztliches Attest / Unbedenklichkeitsbescheinigung
 
benötigt.
 
Bei ausländischen Kindern (Kinder, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben) im Alter zwischen 10 und 18 Jahren müssen weitere Unterlagen beigefügt werden. Darunter die Kopie eines Ausweisdokumentes, ein Zusatzformular und eine Meldebestätigung.
 
Hier steht Ihnen die Jugendleitung gerne für Rückfragen zur Verfügung.
 


Vereinswechsel
Hat Ihr Kind bereits in einem anderen Fußballverein Fußball gespielt und bereits eine Spielberechtigung, so ist ein Vereinswechsel durchzuführen.
 
Für einen Vereinswechsel werden
 
 sowie
 
benötigt.
 
Bitte beachten Sie, dass es im Jugendbereich so genannte Wechselfristen gibt.
Die Abmeldefrist dauert jeweils vom 01. Juni bis 30. Juni eines Jahres.
 
Auch hier steht Ihnen die Jugendleitung gerne unterstützend zur Seite.

 

Kreisoberliga 2023/24

Kreisliga B 2023/24

Verein Tore Pkt
RW Walldorf III 118:24 68
Etr. Rüsselsheim 114:38 63
Bischofsheim 107:50 54
Crumstadt 70:34 51
SSV Raunheim 98:44 49
SVO II 86:78 39
Worfelden 61:58 39
Trebur-A. II 40:55 32
Haßloch 37:60 30
Bauschheim II 53:87 30
Kickers Mörfelden 55:72 28
SKG Walldorf II 40:63 28
Dornheim II 42:64 27
Erfelden 45:95 15
Leeheim 36:115 12
Goddelau II 42:107 11