Spielberechtigungen im Jugendbereich
Der Spielbetrieb beginnt im Fußball bei den G-Junioren. Damit Ihr Kind am Spielbetrieb teilnehmen kann, muss es zum einen Mitglied im Verein sein und benötigt noch eine Spielberechtigung.
Erstmalige Spielerlaubnis
Hat Ihr Kind in keinem anderen Fußballverein Fußball gespielt bzw. dort eine Spielberechtigung gehabt, handelt es sich um eine erstmalige Spielerlaubnis.
Für die erstmalige Spielerlaubnis werden folgende Dokumente benötigt:
- Antrag auf Spielerlaubnis
- Eine Kopie der Geburtsurkunde
- Ein ärztliches Attest / Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bei ausländischen Kindern (10-18 Jahre) sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, darunter eine Kopie eines Ausweisdokuments, ein Zusatzformular und eine Meldebestätigung.
Vereinswechsel
Falls Ihr Kind bereits in einem anderen Fußballverein aktiv war und eine Spielberechtigung besitzt, ist ein Vereinswechsel erforderlich.
Hierfür werden folgende Dokumente benötigt:
Bitte beachten Sie, dass im Jugendbereich Wechselfristen gelten: Die Abmeldefrist dauert jeweils vom 1. Juni bis 30. Juni eines Jahres.
Die Jugendleitung steht Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.